Das Haus
Der heutige Begriff Haus leitet sich ab von dem althochdeutschen Begriff hûs („das Bedeckende“) und steht für die schützende Abgrenzung gegen äußere Einflüsse. Auch in vielen Rechtsbegriffen wird die Silbe „Haus“ verwendet. Das Hausrecht beispielsweise, welches die hoheitliche Entscheidungsgewalt des Hausherrn über sein Eigentum bezeichnet. Weitere gebräuchliche Verwendungen im rechtlichen Zusammenhang sind das Hausverbot oder der Hausfrieden und der Hausfriedensbruch. Die bauliche Bedeutung des Begriffs Haus ist „festes Gebäude“ und grenzt hiermit zu unbefestigten oder provisorischen Bauwerken ab. (more…)