Immobilie
Die Bezeichnung Immobilie leitet sich von dem lateintischen Begriff im-mobilis ab, mit dem nicht bewegliche Sachen bezeichnet wurden. Zu den Immobilien werden neben Bauwerken, wie Häusern oder Wohnungen, auch Grundstücke gezählt. Die Grundstücke werden auch als Liegenschaften bezeichnet. Während im deutschen Raum der Begriff Liegenschaften nur für unbebaute Grundstücke verwendet wird, bezeichnet man in der Schweiz auch die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude mit diesem Begriff. In Österreich verwendet man für Immobilien den Begriff Realitäten.
Immobilien werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hierbei unterscheidet man nach der jeweiligen Nutzung der Immobilie. Eine grobe Unterteilung ist die Abgrenzung zwischen Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Entscheidend für die Einordnung ist hierbei, ob die Immobilie ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzt wird. Eine Immobilie, welche gekauft wird um das investierte Kapital anzulegen, nennt man Rendite- oder Anlageimmobilie. Die Art der Nutzung spielt hierbei keine Rolle, Renditeimmobilien können sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien sein. Eine weitere große Gruppe stellen die sogenannten Sozialimmobilien dar. Unter diesem Begriff versteht man Gebäude, in denen soziale Leistungen erbracht werden. Dies können pflegerische Tätigkeiten oder Betreuung sein, auch Gesundheitsfürsorge, Behandlung von Krankheiten, Rehabilitation und Sterbebegleitung zählen dazu. Es werden weiterhin alle Gebäude erfasst, in denen bestimmte Personengruppen leben, wie Kinder- und Jugendheime, sowie Alten- und Pflegeheime und Heime für Obdachlose. Eine Unterform der Sozialimmobilien sind die Gesundheitsimmobilien, zu denen Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Sanatorien und Hospize zählen. Als Spezial- oder Sonderimmobilien werden Bauwerke bezeichnet, die für eine besondere Nutzung erbaut wurden und nur zu diesem Zweck genutzt werden. Dies sind beispielsweise Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels, Gastronomiebetriebe, Sport- und Schwimmhallen, Kaufhäuser und kulturelle Einrichtungen, wie Theater, Museen und Kinos. Eine weitere Immobilienart ist die Betreiberimmobilie. Von dieser Form spricht man, wenn die Nutzung des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude durch einen Betreiber erfolgt. Der wirtschaftliche Wert des Gebäudes entsteht erst durch den Betrieb. Der Betreiber ist in den meisten Fällen nicht der Eigentümer oder Mieter der Immobilie, der Eigentümer und der Betreiber sind aber in wirtschaftlicher Hinsicht voneinander abhängig. Ein Beispiel für eine Betreiberimmobilie wäre ein Einkaufszentrum, in dem verschiedene Betreiber ein Ladenlokal führen. Eine spezielle Form von Betreiberimmobilien sind die Serviceimmobilien. In diesen werden durch den Betreiber Dienstleistungen erbracht. Beispiele hierfür sind Praxisräume oder auch Gastronomie.
Beim Kauf einer Immobilie erfordert es zunächst einen notariell beurkundeten Kaufvertrag sowie eine ebenfalls notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang, auch Auflassung genannt. Um den Kaufvorgang abzuschließen muss der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Beim Kauf eines Grundstücks werden Grunderwerbssteuern erhoben und für die Eintragung in das Grundbuch sind verschiedene Gebühren zu zahlen. Wer als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen ist, trägt auch die Lasten des Grundstückes, wie die Grundsteuer, welche von der zuständigen Gemeindeverwaltung erhoben wird. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstückes und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz und wird von der Verwaltung berechnet. Immobilien können mit verschiedenen Rechten belegt werden. Das bekannteste Recht ist die Hypothek, die zu den Grundpfandrechten zählt. Auch Dienstbarkeiten wie Wegerechte können im Grundbuch eingetragen sein.
Häufig werden Immobilien als Geldanlage gekauft. Neben dem direkten Nutzen, der sich für den Eigentümer aus dem Ertrag durch Miete oder Pacht ergibt muss hierbei auch die Wertentwicklung des Gebäudes in der Zukunft betrachtet werden. Während Grundstücke in der Regel nicht an Wert verlieren können die sich darauf befindlichen Gebäude einer Wertminderung unterliegen. Dies wiederum kann sich auch auf den Wert des Grundstückes auswirken. Je nach Lage und Einzelfall kann die Immobilie eine Wertsteigerung oder –minderung erfahren. Einfluss hierauf können neben der Art und Intensität der Nutzung auch äußere Einwirkung wie geänderte Gesetzeslage oder neue Standards haben.